Kontakt

Die Gebühren werden mit Leistung sofort fällig, unabhängig von der Erstattungshöhe durch private Krankenversicherung oder Beihilfe.

Private Krankenkassen und Beihilfe übernehmen je nach Vertrag die Behandlung gesamt oder teilweise. Patienten gesetzlicher Krankenkassen können entweder eine private Zusatzversicherung abschliessen, oder müssen die Kosten selbst tragen. Die Abrechnung über die Krankenversichertenkarte ist nicht möglich.



Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist grundsätzlich eine Privatleistung; die daraus entstehenden
Kosten trägt der Patient unabhängig von der Kostenübernahme durch Dritte. Die Behandlungskosten können von der Gebührenordnung für Heilpraktiker von 1985 (Gebührenordnung) abweichen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine kostenfreie Stornierung des vereinbarten Termins nur bis 24 Std. zuvor möglich ist (Montagstermine entsprechend am Freitag). Im Falle einer späteren Absage kann die Ausfallzeit in Rechnung gestellt werden.


Dornstein-Tabelle

Verzeichnis leistungsstarker Heilpraktiker-Zusatzversicherungen



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Kontakt




Tel. 06081 446317
e-mail: praxis@naturkraftquell.de


Auf Anfrage sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten möglich.


KOSTEN

Allgemeine Behandlungskosten
Am Anfang einer Behandlung steht eine ausführliche Anamnese, bei der das aktuelle Beschwerdebild und die bisherigen Erkrankungen aufgenommen werden. Deshalb kann der Ersttermin 1-2 Stunden dauern.
Das Honorar nach der Erstanamnese berechnet sich nach der Dauer der Behandlung. (Stundensatz 80,-€)


Craniosacrale osteopathische Behandlung
Eine Behandlung in Craniosacraler Osteopathie dauert je nach Beschwerdebild zwischen 45 und 60 Minuten.
Eine ruhige Atmosphäre und genügend Zeit sind für die Behandlung von großer Wichtigkeit. Tragen Sie bitte bequeme Kleidung.

Homöopathische Erstanamnese
dauert etwa 2 Stunden, bei Kindern meist weniger. Oft wird die Anamnese für Kinder auch auf zwei bis drei Termine verteilt, wobei das betroffene Kind nicht bei allen Terminen dabei sein muss. Dies hat den Vorteil, dass Sie, als Eltern, offener über die Problematik sprechen können, ohne die Gefühle Ihres Kindes zu verletzen.
Zur Erstanamnese wird im Anschluss an das Gespräch eine Ausarbeitung des Falles nötig, der durch das Honorar der Erstanamnese gedeckt wird.

Homöopathische Erstanamnese:
Erwachsene (ab 60.LJ) 180,00 €
Erwachsene (bis 60.LJ) 160,00 €
Jugendliche (12-18. LJ) 140,00 €
Kinder (bis 5.LJ) 120,00 €

Im Anschluss an das Erstgespräch wird meist das Arzneimittel verordnet und ein Folgetermin vereinbart. In der Regel ist dieser erst nach 3 Wochen nötig. Die Berechnung erfolgt nach Zeitaufwand.

Daneben sind
telefonische Folgegespräche zur Verlaufskontrolle möglich. Die Kosten dafür betragen je 10 Minuten 10 €.

Hausbesuche:
In dringenden Fällen komme ich auch zu Ihnen nach Hause. Im Umkreis von 5 km kostenlos, danach entstehen Zuschläge, je nach Entfernung von der Praxis (je weiteren KM 1€). Am Wochenende bzw. außerhalb der Sprechzeiten wird ein pauschaler Zuschlag von 30 € berechnet.